Garantiebedingungen

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Garantie:

i) Die folgenden Garantiebedingungen gelten neben dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht.

ii) Die Anspruch auf Garantieleistung entsteht mit Einsendung der Original-Garantiekarte an die vorgegebene Anschrift und Stempelsignatur durch den Garantiegeber.

iii) Im Schadensfall ist die abgestempelte Original-Garantiekarte und eine Kopie der Original-Rechnung in jedem Fall dem Gerät beizufügen. Ohne diese Nachweise besteht keinerlei Verpflichtung zur Garantie sondern nur zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

iv) Die Garantie bezieht sich auf nachgewiesene Herstellungs- und Materialfehler. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchs- und Verschleißteile. Hierzu gehören Taschen, Batterien, Lampen oder belichtetes Filmmaterial. Sie gilt nicht bei Funktionsstörungen oder Schäden, die auf unsachgemäßer Handhabung oder natürlicher Abnutzung beruhen sowie Schäden, die durch Fall, mechanische Beschädigung, Hitzeeinwirkung, Staub, Gase, Magnetismus, HF-Einströmungen, Sand oder Flüssigkeiten entstanden sind.

v) Eingriffe von dritter Seite bzw. Veränderungen am Gerät gleich welcher Art entbinden FUJIFILM ebenfalls von einer Garantieverpflichtung.

vi) Garantiefälle müssen Fujifilm innerhalb von 24 Monaten nach erfolgtem Kauf angezeigt werden. Bei kommerziellem Einsatz der Geräte durch Unternehmer reduziert sich die Garantiezeit auf 12 Monate.

vii) Im Reklamationsfall wenden Sie sich bitte an unseren Support:

FUJIFILM Electronic Imaging Europe GmbH
Kamera Service
Fujistraße 1
47533 Kleve 
Telefon : 00800 3854 3854
Fax : +49 (0) 2821 7115 111
Email : service@fujifilm-digital.com

vii) Bei frist- und formgerechter Reklamation wird ein auftretender Mangel durch kostenlose Nachbesserung (Reparatur) behoben. Sollte der erste Reparaturversuch fehlschlagen, so gestattet der Kunde weitere Nachbesserungsversuche; nach Wahl kann FUJIFILM in diesem Fall auch kostenlos Ersatz leisten oder den Minderwert vergüten. Für die Abwicklung der Reklamation ist FUJIFILM ausreichend Zeit zu gewähren.

viii) Andere oder weitergehende Rechte und/oder Ansprüche kann der Käufer aus dieser Garantie nicht herleiten. Etwaige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des Käufers gegen den Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat, werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch erweitert.

FUJIFILM Electronic Imaging Europe GmbH
Kleve, Februar 2009

Reparaturbedingungen

1. Allgemeines

Reparaturen werden von uns ausschließlich zu diesen Bedingungen ausgeführt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen von Kunden erkennen wir nicht an.

2. Auftrag / Kostenvoranschlag / Reparatur

2.1 Reparaturen führen wir erst nach schriftlichem Auftrag durch. Mündliche Abreden sind unwirksam.

2.2 Für das eingesandte Gerät erteilen wir eine Auftragsbestätigung, die als Angebot zur Abwicklung eines Dienstleistungsvertrages in Form der Reparatur gilt.

2.3 Im Fall einer kostenpflichtigen Reparatur außerhalb der Garantie- oder Gewährleistungsfrist wird das Produkt zu einem festgelegten Preis repariert. Der Mehraufwand geht in jedem Fall zu Lasten der FUJIFILM Electronic Imaging Europe GmbH ("FUJIFILM"). Ausgeschlossen sind Fall-, Sand-, Flüssigkeits- und Versicherungsschäden. Sollte Ihre Kamera nicht in unserem Reparatur-Preissystem (http://service.fujifilm-digital.eu) zu finden sein (z.B. FUJIFILM X-T2), erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.

2.4 Wird ein Auftrag nicht binnen eines Monats nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung/Kostenvoranschlags durch ein Bestätigungsschreiben erteilt (Annahme des Angebots zur Durchführung eines Dienstleistungsvertrages), wird das Gerät zu unserer Entlastung unrepariert retour gesendet.

2.5 Zeigen sich bei der Reparatur weitere Mängel, werden wir die Reparaturarbeit sofort unterbrechen und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages fortführen.

2.6 Für Geräte, die unrepariert zurückgehen erheben wir keine Versandgebühr.

2.7 Die Preise werden Brutto ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich Versandkosten.

2.8 Garantiereparaturen werden nur ausgeführt, wenn die Original-FUJIFILM Garantiekarte und der entsprechende Kaufbeleg der Reparatursendung beiliegen. In diesem Fall gelten die dem Garantieschein beigefügten Garantiebedingungen.

2.9 Gewährleistungsreparaturen werden nur ausgeführt, wenn der entsprechende Kaufbeleg der Reparatursendung beiliegt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2.10 Wir behalten uns vor, bei Notwendigkeit aus organisatorischen Gründen, Reparaturen an eine von FUJIFILM autorisierte Vertragswerkstatt weiterzuleiten.

2.11 Reparaturaufträge werden vorbehaltlich der Ersatzteilbeschaffung angenommen.

2.12 FUJIFILM gewährt bei kostenpflichtigen Reparaturen 6 Monate Garantie auf das Gerät, welche mit der Abnahme seitens des Kunden zu laufen beginnen (3 Monate bei kommerziellem Einsatz) und 12 Monate auf die durchgeführte Reparatur (6 Monate bei kommerziellem Einsatz) ab Abnahme.

2.13 Die Rücksendung der Reparaturgeräte wird auf Kosten und Gefahr des Kunden durchgeführt. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden wird das reparierte Gerät von uns gegen Transportschäden und Verlust auf Kosten des Kunden versichert. Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzung der Ziffer 3.1 vorliegen.

2.14 Bei Feststellung von Transport- und Bruchschäden ist beim Frachtführer eine Tatbestandsaufnahme zu beantragen und uns hiervon Anzeige zu machen. Andernfalls gehen Schadensersatzansprüche verloren.

3. Mängelansprüche und Haftung

3.1 Die Reparaturleistungen, die innerhalb der zwölfmonatigen Garantiefirst (6 Monate bei kommerziellem Einsatz) einen Mangel aufweisen, der bereits im Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bzw. an den Frachtführer vorhanden war, werden in angemessener Frist unentgeltlich von uns nachgebessert.

3.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

3.3 Die Mängelansprüche auf die Garantieleistung verjähren 12 Monate nach Abnahme durch den Kunden.

3.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden , die nach der Übergabe an den Kunden bzw. an den Frachtführer infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

3.5 Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

3.6 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3.7 Eine Haftung für miteingesandte Verbrauchsmaterialien wie z.B. Filmmaterial, Akkus etc. übernehmen wir nicht.

3.8 Werden reparierte Geräte nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt oder bei Übersendung angenommen, entfällt von diesem Zeitpunkt unsere Haftung. Nach vorheriger Androhung und dem erfolglosen Ablauf können wir das Gerät im Pfandverkauf veräußern und den Erlös mit unseren Ansprüchen gegen den Kunden verrechnen. Zusätzliche Frachtkosten - bei unberechtigter Annahmeverweigerung - gehen zu Lasten des Kunden.

4. Zahlung

4.1 Alle Zahlungen sind ab Rechnungsdatum - ohne Abzug - fällig.

4.2 Die Zahlung hat bei Abholung bar bzw. bei vereinbarter kostenpflichtiger Zusendung per Nachnahme zu erfolgen.

4.3 Die Zahlungsverweigerung des Kunden berechtigt uns zur Ausübung des Unternehmerpfandrechtes am reparierten Gerät.

4.4 Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen leistet.

4.5 Im Falle des Verzugs hat unser Kunde ab dem Tag des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu entrichten. Es bleibt uns vorbehalten, darüber hinausgehenden weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

5. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretungsverbot

5.1 Das Recht des Kunden, gegen unsere Forderungen aufzurechnen, ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind. Entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche unseres Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.

5.2 Ansprüche des Kunden dürfen ohne schriftliche Zustimmung von FUJIFILM nicht an Dritte abgetreten werden.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Erfüllungsort für unsere sämtlichen Reparaturleistungen ist Kleve. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

6.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten zwischen FUJIFILM und dem Kunden Kleve als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

6.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.4 Sollten sich Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im übrigen nicht. Der Kunde erklärt sich außerdem schon jetzt damit einverstanden, dass die ungültige Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.

Kleve, Februar 2009

Nutzungsbedingungen

Präambel

FUJIFILM Electronic Imaging Europe GmbH (nachfolgend "FUJIFILM" genannt) bietet eine multimediale Plattform an, die es ermöglicht, eigene Bilder - beispielsweise Fotografien, Illustrationen, Zeichnungen (nachfolgend "Bilder" genannt) - in eine Datenbank einstellen zu lassen und diese Bilder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Bilder werden im Einverständnis der Urheber von FUJIFILM in die Datenbank eingestellt/upgeloadet.

Durch das Uploaden werden die Bilder natürlichen oder juristische Personen und Personenvereinigungen zugänglich gemacht.

1. Betreiber

Die multimediale Plattform wird von der
FUJIFILM Electronic Imaging Europe GmbH
Fujistrasse 1
47533 Kleve
als Diensteanbieter gemäß § 12 TMG zur Verfügung gestellt.

2. Rechteinräumung des Urheber

Der Urheber hat FUJIFILM eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der von ihm hochgeladenen Bilder für die zulässigen Nutzungen erteilt.

Sämtliche weiteren Rechte an den Bildern, einschließlich sämtlicher Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, die sich auf die Bilder beziehen, verbleiben beim Urheber des Bildes.

Eine Erlaubnis für Nutzungen, welche über die in den nachfolgenden Lizenzverträgen gewährte Nutzungserlaubnis hinausgeht, ist im Einzelfall direkt beim Urheber anzufragen.

Andere Nutzer sind für die wirksame Übertragung der Nutzungsrechte alleine verantwortlich.

Ebenfalls sind andere Nutzer zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.

Der Urheber hat darüber hinaus der FUJIFILM eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der hochgeladenen Bilder für den Betrieb der Plattform FUJIFILM eingeräumt. Insbesondere hat der Urheber das Recht eingeräumt, die Bilder zu vervielfältigen und auf der FUJIFILM-Plattform öffentlich zugänglich zu machen

3. Garantie und Haftung des Urhebers

Durch das Hochladen von Bildern sichert der Urheber FUJIFILM zu, dass er berechtigt ist, sämtliche Lizenzrechte, die nach dieser Vereinbarung eingeräumt werden sollen, zu erteilen und dass er noch keine Rechte oder Lizenzen an Bildern eingeräumt hat, die der vorliegenden Vereinbarung widersprechen könnten.

Der Urheber garantiert FUJIFILM zudem, dass die Bilder und Informationen, die er auf der FUJIFILM-Plattform zur Verfügung stellt, nicht gegen Urheberrechte, Markenrechte, das Recht auf Privatsphäre, Publizitätsrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen oder Dritte beleidigen bzw. in Verruf bringen.

Model Release: In dem Umfang, in dem die hochgeladenen Bilder Darstellungen von Personen oder Personengruppen enthält, sichert der Urheber FUJIFILM zu, dass er von allen erkennbaren Personen eine wirksame und rechtlich bindende Freigabeerklärung hinsichtlich der Nutzung des Bildnisses eingeholt hat. Diese Freigabeerklärung muss die Nutzung der Darstellung auf dem Bild mindestens in dem Umfang erlauben, wie sie in der vom Urheber gewährten Vereinbarung beschrieben ist.

Property Release: In dem Umfang, in dem die hochgeladenen Bilder Darstellungen fremden Eigentums enthalten, sichert der Urheber FUJIFILM zu, dass er - sofern gesetzlich erforderlich - eine wirksame und rechtlich bindende Freigabeerklärung hinsichtlich der Darstellung dieses Eigentums vom jeweilig Berechtigten eingeholt hat. Diese Freigabeerklärung muss die Nutzung der Darstellung auf dem Bild mindestens in dem Umfang erlauben, wie sie in der vom Urheber gewährten Lizenzvereinbarung beschrieben ist.

Der Urheber stellt FUJIFILM von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, frei, welche durch die schuldhafte Verletzung dieser Nutzungsbedingungen und der vorstehenden Rechteeinräumung eingetreten sind.

4. Keine Rechteeinräumung durch FUJIFILM

FUJIFILM stellt als Diensteanbieter nach § 12 TMG nur die multimediale Plattform als solches zur Nutzung zur Verfügung.

FUJIFILM räumt somit keine Nutzungsrechte oder Lizenzen an den mit Erlaubnis der Urheber in die Datenbank eingestellten Bildern ein.

Sämtliche Rechte an den Bildern können nur direkt vom Urheber übertragen werden.

5. Verbotene Nutzung

Die Fujifilm-Plattform darf ausschließlich zu rechtlich erlaubten Zwecken genutzt werden.

Die FUJIFILM-Plattform darf nicht dazu genutzt werden, um diffamierendes, pornografisches oder in sonstiger Weise rechtswidriges Material zu verbreiten, Dritte zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte (einschließlich der Persönlichkeitsrechte) Dritter zu verletzen.

Die Nutzung der FUJIFILM-Plattform in einer Weise, die die Verfügbarkeit der Datenbank oder des sonstigen Dienste von FUJIFILM nachteilig beeinflußt, ist untersagt.

Es ist verboten, Bilder, Forumsbeiträge oder sonstige Inhalte der folgenden Art auf 
FUJIFILM zu veröffentlichen:

    • Inhalte, welche Rechte Dritter verletzen können, insbesondere deren Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Namens- und Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Eigentumsrecht und Persönlichkeitsrecht;
    • pornografische, obszöne, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen;
    • Diskriminierung, Diffamierung oder Beleidigung;
    • unwahre Behauptungen;
    • Schmähkritik, Rufschädigung, Spekulationen oder Verleumdungen;
    • Herabwürdigung des Urheber oder der abgebildeten Person/en;
    • Politische Beiträge bzw. Werbung für Parteien.
    • Boykottaufrufe oder Löschungsaufforderungen jeglicher Art
    • Private Daten von Nutzern (z.B. Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung)
    • Zitate aus privaten Emails/SMS
    • Links auf Internetseiten mit rechtswidrigen Inhalten
    • Nutzung der Inhalte für redaktionelle Zwecke ohne nachstehende Angabe neben dem Inhalts anzuführen: "© www.fujifilm-digital.de"
    • Unerlaubte Kommunikationsmaßnahmen, weder direkt noch indirekt (z.B. Spamming)
    • Werbung
    • wenn davon ausgegangen werden kann, dass die abgebildete Person mit der Veröffentlichung (trotz model release!) nicht einverstanden sein könnte

6. Löschung von Bildern und Beiträgen

FUJIFILM behält sich die Löschung von Bildern und Beiträgen ohne besondere Angaben von Gründen vor.

Einen Anspruch auf Einstellung oder Beibehaltung eines eingestellten Bildes oder Beitrages auf der FUJIFILM-Plattform wird nicht gewährleistet.

7. Haftung des Urhebers

Wird FUJIFILM in Folge einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Urhebers, insbesondere hinsichtlich Verletzungen des Urheberrechts, Persönlichkeitsrechts, Eigentumsrechts oder gewerblicher Schutzrechte durch Dritte in Anspruch genommen, hält der Urheber FUJIFILM von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, frei.

8. Haftung von FUJIFILM

FUJIFILM hat das Recht, jedoch nicht die Verpflichtung, eingestellte Bilder und Beiträge redaktionell zu prüfen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass FUJIFILM auf Grund der Menge der eingestellten Bilder und Beiträge weder technisch noch personell die Möglichkeit hat, alle Bilder und Beiträge auf Rechtsverletzungen Dritter zu überprüfen.

Für die Rechtmäßigkeit der Bilder und Forumsbeiträge, sowie für die Berechtigung, Nutzungsrechte an den Bildern weiterzugeben, trägt ausschließlich der Urheber die Verantwortung. Eine Haftung von FUJIFILM in diesem Rahmen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Haftung von FUJIFILM, sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet FUJIFILM für jeden Grad seines Verschuldens oder seiner Erfüllungsgehilfen.

Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9. Datenbankrecht

Die auf FUJIFILM abrufbaren Bilder und Forumsbeiträge stellen insgesamt eine urheberrechtlich geschützte Datenbank dar. Es ist verboten, diese Datenbank ohne Zustimmung von FUJIFILM in ihrer Struktur ganz oder auch nur teilweise zu übernehmen oder zu bearbeiten.

10. Schlußbestimmungen

Dieser Nutzungsvertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Abkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Gerichtsstand Kleve.

FUJIFILM behält sich jedoch das Recht vor, am allgemeinen Gerichtsstand des Mitglieds zu klagen.

Sollten sich Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Der Nutzer erklärt sich außerdem schon jetzt damit einverstanden, dass die ungültige Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.